Original
Unbedenklichkeits-
bescheinigungen
Um die ordnungsgemäße Zahlung an die Sozialkassen zu belegen, holen wir die entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigungen direkt bei den Krankenkassen ein. Dies erfolgt über ein System, das den Vorgaben der ITSG (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung) entspricht und somit höchste Standards in puncto Datensicherheit und Verlässlichkeit gewährleistet.