Compliance - von Nachsicht zur Vorsicht
Compliance im Markt der Personaldienstleister wird aktuell auf die Prüfung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen reduziert. In erster Line wollen Unternehmen damit das Risiko der Subsidiärhaftung reduzieren. Dieser Ansatz greift uns zu kurz.
Bei einer ganzheitlichen Betrachtung eines Unternehmens kommt die Subsidiärhaftung nur dann zu tragen wenn das Unternehmen sowie die haftenden Geschäftsführer insolvent sind. Eine Überwachung der Beitragszahlugen ist insofern unzureichend das sie die Zahlungsunfähigkeit erst signalisieren wenn bereits Zahlungen der Vormonate nicht getätigt wurden.
Stattdessen identifizieren wir belastbare Signale die realistisch und vorausschauend das wirtschaftliche Fundament von Personaldienstleistern prüft.